Exzellentes Patent- & Markenteam
Die Patent- und Markenanwälte von YUHONG sind erfahrene Anwälte mit vielen Jahren Erfahrung in der Bearbeitung ausländischer Fälle, einschließlich Patentberatung, Ausarbeitung, Antwort auf der Prüfungsbescheiden, Einsprüchen , Nichtigkeitsklagen, Rechtsstreitigkeiten und Lizenzverhandlungen in Patent- oder Markenangelegenheiten. Das Managementpersonal von YUHONG hat reiche Managementerfahrungen, die es in mittleren und oberen Managementpositionen der anderen bekannten Patent- und Markenfirmen gesammelt hat. Seit der Gründung von YUHONG hat man ein rigoroses Organisationssystem entwickelt, das eine starke Entscheidungs- und Durchsetzungskraft in Bezug auf das Management bewiesen hat. Bei der Einstellung, Ausbildung und Beratung von Mitarbeitern hat sich YUHONG stets an den Grundsatz gehalten, den richtigen Menschen an die richtige Stelle setzen, die Fähigkeiten jedes Einzelnen voll ausschöpfen und die Talente optimal nutzen. Indem wir die Arbeit unserer Mitarbeiter sorgfältig betreuen, wollen wir sicherstellen, dass jeder Mitarbeiter in seiner Position sein Bestes geben kann, damit wir unseren Kunden professionelle und qualitativ hochwertige Dienstleistungen im Bereich des geistigen Eigentums anbieten können. YUHONG legt großen Wert auf die Entwicklung von Talenten und die Verstärkung der Mitarbeiterschulung, und gleichzeitig bemühen wir uns weiterhin, die verschiedene Unternehmenssozialleistungsmechanismen zu verbessern, so dass die Stabilität unserer Mitarbeiter gewährleistet wird.
Herausragende Fähigkeiten im Patententwurf
Für Patentanmeldungen erstellen die Patentanwälte von YUHONG die Anmeldung auf Basis einer tiefgehenden Analyse der Kundentechnologie oder passen Prioritätsschriften (z.B. bei PCT-Nationalphasen) fachgerecht an, um die Anmeldung sprechend den Patentrechtsvorschriften des Ziellands zu gewährleisten. Jedes Jahr verfasste YUHONG über Tausende Patentanmeldungen und sammelte dabei eine reiche Erfahrung - nicht nur für chinesische Patente, sondern auch für direkte Anmeldungen in Englisch, Deutsch, Japanisch und Koreanisch. Bei PCT- oder ausländischen Patentanmeldungen passen unsere Anwälte die Unterlagen an die technischen Gegebenheiten des Mandanten sowie an die Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes an. Bei Bedarf erfolgen die Änderungen, um die technische Offenlegung und den Schutzumfang der Ansprüche optimal zu gestalten. Auch unter Verzicht auf Gewinne setzen wir stets erfahrene Patentanwälte ein, um unter angemessener Arbeitslast höchste Qualität der Patentdokumente zu gewährleisten.